Rechtsgrundlagen
Freigabeliste
Die Einbindung des Tierhalters in die Anwendung von Tierarzneimitteln regelt grundsätzlich die Veterinär-Arzneispezialitäten-Anwendungsverordnung. Tierarzneimittel, die an Tierhalter abgegeben werden können, werden in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ kundgemacht. In dieser "Freigabeliste" ist ersichtlich, ob die Abgabemöglichkeit nicht eingeschränkt ist oder ob die Abgabe nur im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes erlaubt ist.
Autor: Mag. Stefan Fucik |
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