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Herzlich Willkommen auf der TGD Homepage
Diese Homepage ist das Resultat einer engen Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaftskammer Österreich und der Österreichischen Tierärztekammer. Tierärzte und Tierhalter finden auf diesen Seiten allgemeine und spezielle Informationen rund um den Österreichischen Tiergesundheitsdienst. Gefördert wurde die Erstellung der Homepage aus Mitteln des Gesundheitsministeriums.
ÖTGD Workshop in Neuhofen/Ybbs am 04.09. und 05.09.2010
Workshop Neuhofen a d Ybbs © Archiv
Der diesjährige Workshop steht unter dem Motto: Milchviehfütterung und Klauengesundheit [weiter ...]
Mondseetagung 2010
Mondseetagung2010.jpg © Archiv
Modernes Management &Operationen beim Wiederkäuer
  • 2. und 3. Oktober 2010
  • Schloss Mondsee
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Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009
Mit 1. Jänner 2010 ist die neue TGD-VO in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen finden Sie hier: [weiter ...]
Neue Tierarzneimittelliste ab 1. August 2010
TGD-Kontrollvorschrift 2010
Kundmachung externe Kontrolle © Archiv
Vorschriften und Arbeitsanweisungen zur Durchführung der externen Kontrolle der TGD-Geschäftsstellen, TGD-Tierärzte und TGD-Tierhalter. [weiter ...]
Gesundheitsmonitoring Rind: Aktuelle Kurzinfos als Download
fleckvieh © Archiv
Aktuelle Informationen zum Projekt "GESUNDheitsmonitoring.RIND" finden Sie hier unter "Downloads". [weiter ...]
Tierschutz: Checklisten zur Selbstkontrolle
Selbstevaluierung Tierschutz © BMGFJ
Das Bundestierschutzgesetz ist seit 1.1.2005 in Kraft. Landwirtschaftliche Betriebe haben nun die Möglichkeit, anhand von eigens erarbeiteten Checklisten und erläuternden Handbüchern, den eigenen Betrieb zu überprüfen, ob die Tierschutzvorschriften erfüllt werden. Hinweis: ab 2007 sind bestimmte Tierschutzbestimmungen auch Cross Compliance relevant.  [weiter ...]
Fütterungsarzneimittel
Mit 25. April 2007 hat das Gesundheitsministerium in der Sondernummer 3a/2007 der Amtlichen Veterinärnachrichten Leitlinien über die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln (FAM) am landwirtschaftlichen Betrieb kundgemacht, die für jeden Tierhalter, der FAM am Betrieb herstellt, verpflichtend zu erfüllen sind. [weiter ...]