Geflügel / QGV
Der GeflügelDatenVerbund (GDV)
Die TGD-Verordnung verpflichtet den Geflügelgesund-heitsdienst zur umfassenden Dokumentation sowie für die erforderlichen Auswertungen und Berichterstattungen an die zuständigen Behörden einen elektronischen Datenverbund zu betreiben. Die QGV hat zu diesem Zweck einen bundes-weiten GeflügelDatenVerbund (GDV) aufgebaut, der die Betriebe, Betreuungstierärzte, Laboratorien und zuständigen Behörden auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene miteinander vernetzt. Durch die Nutzung der Möglichkeiten des GDV werden mittelfristig mehrere Vorteile für die Landwirte und die Tierärzte erreichbar.

Zu den Vorteilen des GeflügelDatenVerbundes zählen insbesondere auch folgende:

- Sicherung und Verbesserung der Vitalität und Gesundheit der einzustallenden Kücken und Jungtiere
- Reduktion des Einsatzes von Antibiotika und anderen Tierarzneimitteln
- Rechtzeitige Erkennung von Infektionen und gezielte Vorbeugung
- Verhinderung von massiven Schäden in Seuchenfällen
- Optimale Nutzung des Leistungspotentials der Herden
- Bessere Ursachenanalyse mit zielorientiertem Risikomanagement
- Dokumentierte Rückverfolgbarkeit (Basis für verschiedene Qualitätssicherungskonzepte)

Die heimische Geflügelbranche wird durch diese elektronische Datendokumentation den künftigen Herausforderungen des Marktes (EU-Erweiterung, strukturelle Wettbewerbsnachteile gegenüber EU- und Drittstaaten) besser begegnen können. Darüberhinaus wird eine wesentliche Aufgabe zur rechtzeitigen Erkennung von erkrankten Geflügelherden und damit zur Verhinderung der Krankheitsausbreitung erfüllt, wodurch jährliche Einkommensausfälle in beträchtlichem Ausmaß verhindert werden sollen.
 
Zugriffrecht:
Das Zugriffsrecht erhalten ausschließlich Betriebe, die bei der QGV Mitglieder sind, Behörden und Laboratorien. Eingabepflichtige User erhalten von der QGV eine mit einem Pin versehene Chipkarte ausgehändigt, mit der sie in Kombination mit ihrem PC und einem darauf installierten Chipcardreader, in den Datenverbund einsteigen können. Die Kosten für die Chipkarte und für die Einschulung ins Programm werden von der QGV getragen.
 
Zu den eingabepflichtigen Benutzern zählen:
•   Betreuungstierärzte
•   Laboratorien
•   Referenzzentrale für Salmonellen
•   Brütereien
•   Schlachtbetriebe
 
Lediglich Behörden und Fleischuntersuchungstierärzte erhalten einen chipcardfreien Zugriff. Dieser erfolgt über Benutzername und Passwort.
 
Die Vergabe des Zugriffsrechtes erfolgt ausschliesslich durch die QGV.

Da sich der GeflügelDatenVerbund immer mehr bewährt, haben wir uns nunmehr entschlossen, über Internet allen unseren Mitgliedern einen direkten Zugriff auf die Daten seines Betriebes zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck haben wir einen eigenen Sicherheitsbereich eingerichtet, der den vollen Datenschutz gewährleistet.

Geflügelbetriebe haben somit nunmehr die Möglichkeit durch ein formloses Mail mit dem Betreff „GDV-Zugriff erbeten“ an hotline@qgv.at dieses Service zu erhalten.

Durch ein Rückmail seitens der QGV erhalten Sie danach
  a)   eine Anleitung zur Installation auf Ihrem PC,
  b)   einen Benutzernamen und
  c)   ein codiertes Passwort, welches Sie selbst binnen einer kurzen Frist aus Datenschutzgründen abändern müssen.
 

... Artikel drucken
... Artikel mailen